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Arbeitsanweisungen sollen Grundlagen von Handlungs- und Entscheidungsnormen sein und Vorgesetzten sowie Mitarbeitern helfen, fachlich richtig zu handeln und zu entscheiden.
Der Begriff "Arbeitsanweisung" ist mit einer Vielzahl von Synonymen belegt:
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Verfahrensbeschreibung (EG-GMP-Leidfaden),
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Written Procedure (21 CFR 211),
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Standard Operating Procedure (SOP),
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Standardverfahrensanweisung,
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Verfahrensanweisung,
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Herstellungsanweisung,
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Prüfanweisung,
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Prüfvorschrift,
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Betriebsanweisung usw.
Das Ziel von Arbeitsanweisungen ist, dass qualitätsrelevante Arbeiten und Abläufe
- jeder
- auf Anhieb
- richtig ausführt!
Damit ist auch klargestellt, dass die Adressaten von Arbeitsanweisungen primär die Mitarbeiter des Unternehmens sind. Erst sekundär dienen Arbeitsanweisungen dazu, Abläufe für Externe (z. B. Kunden, Behördenvertreter) verständlich zu machen.
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